Bist du bei deinem Arbeitgeber häufig im Homeoffice beschäftigt und möchtest du nicht nur in den eigenen vier Wänden arbeiten, sondern gerne deine Arbeit mit einem Auslandsaufenthalt verbinden?
Das ist möglich, nur musst du das mit deinem Arbeitgeber abstimmen. Dein Arbeitgeber muss zustimmen, denn es sind einige Hürden zu meistern. Es geht um die Erreichbarkeit für den Arbeitgeber, aber auch um die Sozialversicherung und die Steuern. Dieser Beitrag zeigt dir, was du beachten musst, wenn du deinen Arbeitsplatz für das Homeoffice ins Ausland verlagern möchtest.
Ist es erlaubt, im Ausland Homeoffice zu machen?
Rein rechtlich gesehen ist es erlaubt, im Ausland im Homeoffice zu arbeiten. Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf Homeoffice im Ausland besteht nicht. Ob du im Ausland im Homeoffice arbeiten darfst, hängt von deinem Arbeitgeber ab. Du musst deinen Arbeitgeber danach fragen, ihm die Gründe darlegen und auch sagen, in welchem Land du gerne arbeiten würdest und wie lange du bleiben möchtest.
Da einige Hürden bezüglich der technischen Ausstattung deines Arbeitsplatzes, der Kosten für die Ausstattung und der Erreichbarkeit zu bewältigen sind und es auch noch auf die Steuern und die Sozialversicherung ankommt, entscheidet dein Arbeitgeber, ob er damit einverstanden ist. Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, muss auch er in die Entscheidung einbezogen werden.
Homeoffice im Ausland ist mit einem erhöhten organisatorischen Aufwand für beide Seiten verbunden. Trotzdem kann der Arbeitgeber davon profitieren:
| Kategorie | Profit für Arbeitgeber |
| Mitarbeiterengagement | Motiviertere und produktivere Mitarbeiter, besseres Arbeitgeberimage |
| Kompetenzerweiterung | Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse der Mitarbeiter |
| Know-how-Aufbau | Neue Erfahrungen in Steuerrecht, Sozialversicherung und Vertragsgestaltung |
| Netzwerkerweiterung | Möglichkeit, neue Netzwerke im Ausland aufzubauen |
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
Erlaubt dir dein Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice im Ausland, muss er die Rahmenbedingungen in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festhalten. Dabei geht es vor allem um:
- Erreichbarkeit für den Arbeitgeber
- Dauer des Aufenthalts im Ausland
- Gründe, aus denen der Arbeitgeber deine Rückkehr nach Deutschland verlangen kann
- technische Ausstattung des Arbeitsplatzes und wer die Kosten trägt
- Kosten für Internet, Telefon usw.
- Regelungen für die Sozialversicherung
- Regelungen für die Steuern
- Meldepflicht für den Arbeitnehmer im Ausland
Darf man Homeoffice von überall machen?
Es spielt keine Rolle, in welchem Land du im Homeoffice arbeitest. In einem EU-Land sind die Hürden weniger hoch als in einem Nicht-EU-Land. Du kannst auch in einem Land arbeiten, das nicht zur EU gehört und sich außerhalb von Europa befindet. Allerdings müssen dann auch die Zeitunterschiede berücksichtigt werden, was die Erreichbarkeit für den Arbeitgeber komplizierter gestaltet.
Es versteht sich von selbst, dass du nicht in einem Land arbeiten solltest, für das Reisewarnungen gelten. Ebenso muss im Ausland die Netzabdeckung für das Internet gewährleistet sein. Auch bei der telefonischen Erreichbarkeit sollte es keine Probleme geben.
Kann man im Ausland arbeiten und in Deutschland gemeldet sein?
Wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgibst, kannst du im Ausland arbeiten und in Deutschland gemeldet sein. Wie es mit der Meldepflicht im Ausland aussieht, hängt vom jeweiligen Land ab. Arbeitest du in einem EU-Land, benötigst du kein Visum. Allerdings musst du dich häufig im jeweiligen Land bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden. Mitunter benötigst du auch eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Bei einem Aufenthalt in einem EU-Land bis zu drei Monaten ist das in der Regel nicht erforderlich.
Für die Steuern gilt, dass du in Deutschland steuerpflichtig bleibst, wenn du dich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen EU-Land aufhältst. Auch für die Sozialversicherung gilt für ein EU-Land, dass du in Deutschland sozialversichert bist, wenn du nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in einem EU-Land bleibst. Für Länder außerhalb der EU gelten andere Regelungen.
Mit vielen Ländern hat Deutschland ein Krankenversicherungsabkommen geschlossen. Das bedeutet, dass du keine Auslandskrankenversicherung benötigst. Dennoch ist es sinnvoll, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da nicht alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland übernehmen.
Die Unfallversicherung läuft zumeist über die Berufsgenossenschaft deines Arbeitgebers weiter. Allerdings ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, da nicht immer die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft leistet, wenn du einen Unfall erleidest.
Welches Arbeitsrecht gilt bei Arbeiten im Ausland?
Solange du dich nur vorübergehend im Ausland aufhältst und für einen Arbeitgeber in Deutschland arbeitest, gilt das deutsche Arbeitsrecht. Schwieriger wird es, wenn du zwar für einen deutschen Arbeitgeber tätig bist, aber dauerhaft im Ausland bleibst. Dann gilt mitunter das ausländische Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber wird daher anstreben, dass du nicht länger als ein Jahr im Ausland bleibst.
Du benötigst eine A1-Bescheinigung, wenn du im Ausland arbeitest. Du kannst sie bei deiner Sozialversicherung beantragen. Sie ist wichtig bei der Anmeldung beim Ausländermeldeamt im jeweiligen Land. Die A1-Bescheinigung informiert darüber, ob die Rechte deines Heimatlandes oder des Auslands gelten. Auf der A1-Bescheinigung sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Informationen vermerkt, die binden sind.
Bleibst du länger als 183 Tage in einem Kalenderjahr im Ausland, gilt das dortige Steuerrecht. Du musst dann in diesem Land deine Einkommenssteuererklärung abgeben. Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, das regelt, in welchem Land du Steuern zahlen musst.